Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30. August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der B Media Agency GmbH, Enzianweg 10, 41836 Hückelhoven (nachfolgend „B Media“) und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Umsetzungs- und Bildungsleistungen.
Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge derselben Art, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, B Media stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn B Media in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Vorrang von Individualabreden: Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen, insbesondere die Regelungen des jeweiligen Angebots, gehen diesen AGB vor. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung in Textform maßgeblich.
Adressatenkreis: Die auf dieser Website dargestellten Beratungs- und Umsetzungsleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kommt im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB zustande, etwa im Bereich geförderter Bildungs- und Coachingleistungen, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften vorrangig. Diese AGB weisen an den betroffenen Stellen ausdrücklich aus, was in diesem Fall abweichend gilt.
2. Vertragsschluss
Darstellungen von Leistungen auf der Website von B Media sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein von B Media unterbreitetes Angebot annimmt, sei es durch Unterzeichnung, durch Bestätigung in Textform oder durch eine eindeutige Handlung wie die Zahlung des vereinbarten Honorars.
Angebote von B Media sind bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig. Enthält ein Angebot kein Gültigkeitsdatum, ist es 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum bindend.
3. Leistungsgegenstand und Rechtsnatur der Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, dem Projektplan oder einer sonstigen Leistungsbeschreibung in Textform. Angaben auf der Website, in Präsentationen oder in der Korrespondenz vor Vertragsschluss beschreiben das Leistungsspektrum allgemein und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Einzelleistung.
Rechtsnatur: Für die Einordnung der Leistungen gilt:
- Beratungs-, Coaching- und Betreuungsleistungen sowie die laufende Begleitung von Projekten sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. B Media schuldet das fachgerechte Tätigwerden, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
- Die Erstellung abgrenzbarer Arbeitsergebnisse, etwa einer Website, eines Funnels oder eines technischen Systems, ist Werkleistung im Sinne von § 631 BGB, soweit dies im Angebot ausdrücklich als abzunehmendes Werk beschrieben ist.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Anfragen, Umsatzsteigerung, Platzierung in Suchergebnissen oder Bewilligung einer Förderung, wird nicht geschuldet und nicht zugesagt. Der Markterfolg hängt von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von B Media liegen.
4. Besondere Bestimmungen für Beratungsleistungen
Beratungsleistungen umfassen insbesondere Digital- und KI-Strategie, Marketing-Architektur, Prozessoptimierung, Förderstrategie und die Begleitung ihrer Einführung.
Beratungsleistungen werden in der Regel als Festpreisprojekt mit definierter Laufzeit vereinbart. Die Laufzeit beginnt mit dem im Angebot genannten Projektstart. Sie verlängert sich nicht automatisch.
Termine werden, soweit im Angebot vorgesehen, vom Auftraggeber selbst über einen bereitgestellten Terminkalender gebucht. Die Verantwortung für die Wahrnehmung der Termine innerhalb der vereinbarten Laufzeit liegt beim Auftraggeber.
Nimmt der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Laufzeit angebotene Termine nicht wahr, entfällt der Vergütungsanspruch von B Media nicht. Ein Nachholen nach Ablauf der Laufzeit ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
Empfehlungen und Auswertungen von B Media sind betriebswirtschaftliche Einordnungen. Die Entscheidung über ihre Umsetzung trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich.
5. Besondere Bestimmungen für Umsetzungs- und Agenturleistungen
Umsetzungsleistungen umfassen insbesondere Webdesign und Funnel, Performance Marketing, Social Media, E-Mail-Marketing, Suchmaschinen- und Sichtbarkeitsoptimierung sowie Automatisierung, KI-Anwendungen und Datenintegration.
Abnahme: Soweit Werkleistungen vereinbart sind, teilt B Media dem Auftraggeber die Fertigstellung mit. Der Auftraggeber prüft das Arbeitsergebnis innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete, wesentliche Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Als abgenommen gilt es ebenfalls, wenn der Auftraggeber das Arbeitsergebnis produktiv einsetzt.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind im Rahmen der Nacherfüllung zu beheben.
Gestalterische Vorschläge unterliegen dem gestalterischen Ermessen von B Media, soweit im Angebot keine konkreten Vorgaben vereinbart sind. Abweichende Geschmacksurteile des Auftraggebers begründen keinen Mangel.
Leistungen Dritter und Mediabudgets: Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Werbebudgets bei Werbeplattformen, Lizenzen, Hosting, Domains, Software-Abonnements, Bildmaterial und Gebühren, sind in der Vergütung von B Media nicht enthalten, sofern das Angebot dies nicht ausdrücklich anders regelt. Sie werden vom Auftraggeber unmittelbar getragen. Verauslagt B Media solche Kosten im Einzelfall, sind sie unverzüglich zu erstatten.
Auf Verfügbarkeit, Konditionen, Richtlinien und Entscheidungen externer Plattformen, insbesondere auf die Freigabe oder Sperrung von Werbekonten und Anzeigen, hat B Media keinen Einfluss. Hieraus entstehende Verzögerungen oder Einschränkungen stellen keinen Mangel dar.
Betrieb nach Fertigstellung: Pflege, Wartung, Aktualisierung und laufender Betrieb sind nicht Bestandteil der Erstellungsleistung. Sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6. Besondere Bestimmungen für Bildungs- und Coachingleistungen
B Media ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassener Träger. Bildungs- und Coachingleistungen können, soweit eine entsprechende Maßnahmezulassung besteht und die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, über Gutscheine der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter gefördert werden.
Für geförderte Maßnahmen gelten vorrangig die Bestimmungen des jeweiligen Bildungsgutscheins, des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins sowie die einschlägigen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs und der zulassenden Stelle. Diese AGB gelten insoweit nur ergänzend und nur, soweit sie den genannten Bestimmungen nicht widersprechen.
Der Zulassungsstatus einzelner Maßnahmen wird jeweils gesondert ausgewiesen. Aus der Trägerzulassung folgt keine Zulassung jeder einzelnen Maßnahme.
Nimmt ein Teilnehmender an vereinbarten Terminen nicht teil, gilt Ziffer 4 entsprechend, soweit die Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers nichts anderes bestimmen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass B Media die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form erhält. Soweit im Angebot keine andere Frist vereinbart ist, gilt eine Frist von zehn Werktagen ab Anforderung.
Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und sorgt dafür, dass Rückfragen, Freigaben und Abstimmungen innerhalb angemessener Frist beantwortet werden.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er an allen von ihm beigestellten Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Logos, Marken und Daten, die erforderlichen Rechte besitzt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt B Media insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Entstehen B Media hierdurch nachweislich Mehraufwände oder Leerlaufzeiten, kann B Media diese gesondert in Rechnung stellen. Der Vergütungsanspruch für die vereinbarte Leistung bleibt unberührt.
8. Termine, Fristen und Terminabsagen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben.
Vereinbarte Einzeltermine kann der Auftraggeber bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschieben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt der Termin als erbracht, sofern der Auftraggeber die Verhinderung zu vertreten hat.
Umstände außerhalb des Einflussbereichs von B Media, insbesondere Ausfälle von Netzen und Plattformen, behördliche Maßnahmen oder Erkrankung eingesetzter Personen, verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung.
9. Vergütung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung vor Leistungsbeginn vollständig zur Zahlung fällig. B Media beginnt mit der Leistungserbringung nach Zahlungseingang.
Bei Festpreisvereinbarungen erfolgt keine Nachberechnung nach Aufwand, soweit der vereinbarte Leistungsumfang unverändert bleibt. Für Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs gilt Ziffer 10.
Bei laufenden Leistungen wird die Vergütung monatlich im Voraus fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, soweit keine Vorkasse vereinbart ist.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist B Media berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich § 288 Abs. 5 BGB.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist B Media nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzustellen. Hierdurch entstehende Verzögerungen hat der Auftraggeber zu vertreten.
Aufrechnung und Zurückbehaltung: Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Unternehmern nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
10. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
Wünscht der Auftraggeber eine Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt B Media den daraus folgenden Mehraufwand und die zeitlichen Auswirkungen mit. Die Änderung wird erst nach Bestätigung in Textform verbindlich.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz oder nach gesondertem Angebot vergütet.
B Media ist berechtigt, Leistungen in zumutbarem Umfang anzupassen, soweit dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und der vereinbarte Leistungszweck nicht beeinträchtigt wird.
11. Einsatz Dritter und Kooperationspartner
B Media ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer und freie Mitarbeitende einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt bei B Media.
Werden Leistungen zugelassener Berufsträger erforderlich, insbesondere Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung oder Notartätigkeit, erbringen diese ihre Leistung in einem eigenen Mandatsverhältnis zum Auftraggeber und in eigener Verantwortung. Dies gilt auch dann, wenn ihr Honorar in der Vergütung von B Media enthalten ist oder B Media die Zusammenarbeit organisiert. Für die Leistungen dieser Berufsträger haftet B Media nicht.
12. Fördermittel
Soweit für eine Leistung öffentliche Fördermittel in Betracht kommen, insbesondere Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, gilt Folgendes:
- Die Förderung wird dem Auftraggeber von der jeweiligen Bewilligungsstelle gewährt, nicht B Media. Über Bewilligung, Höhe und Auszahlung entscheidet allein die Bewilligungsstelle.
- B Media unterstützt bei Prüfung, Antragstellung und Nachweisführung. Eine Zusage über die Bewilligung oder die Höhe einer Förderung wird nicht erteilt und kann nicht erteilt werden.
- Der Vergütungsanspruch von B Media besteht unabhängig davon, ob eine Förderung beantragt, bewilligt, gekürzt, versagt, widerrufen oder zurückgefordert wird. Ausgenommen sind Fälle, in denen B Media die Versagung oder Rückforderung zu vertreten hat.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass ein erforderlicher Antrag vor Beratungsbeginn gestellt ist, soweit das jeweilige Programm dies vorschreibt. B Media weist auf diese Voraussetzung hin.
- Der Auftraggeber stellt die für Antrag und Verwendungsnachweis erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend bereit.
Diese Regelung gilt nicht, soweit bei geförderten Bildungsmaßnahmen die Abrechnung nach den Vorgaben des Kostenträgers unmittelbar mit diesem erfolgt.
13. Nutzungsrechte
An den von B Media erstellten Arbeitsergebnissen räumt B Media dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, diese für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Bis zur vollständigen Zahlung erfolgt die Nutzung widerruflich.
Eine Übertragung ausschließlicher Rechte, ein Recht zur Bearbeitung oder eine Weiterübertragung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
An Arbeitsmitteln, die B Media unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat, insbesondere an Vorlagen, Skripten, Prüfrastern, Modellen und Methoden, verbleiben die Rechte bei B Media. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
Rechte an Inhalten Dritter, insbesondere an Bildmaterial, Schriften und Software, richten sich nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. B Media weist auf erkennbare Beschränkungen hin.
14. Abgrenzung zu Rechts-, Steuer- und Finanzberatung
Die B Media Agency GmbH ist Unternehmensberatung und Bildungsträger. Sie erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes sowie keine Anlage-, Finanz- oder Versicherungsberatung und keine Vermittlung entsprechender Produkte.
Auswertungen, Berechnungen und Einordnungen von B Media sind betriebswirtschaftlicher Natur. Sie ersetzen keine Beratung durch zugelassene Berufsträger. Wo eine solche Beratung erforderlich ist, weist B Media darauf hin.
Soweit im Rahmen der Beratung rechtliche oder steuerliche Fragen berührt werden, geschieht dies ausschließlich als Nebenleistung im Sinne von § 5 RDG.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
B Media ist berechtigt, Informationen an eingesetzte Subunternehmer und Kooperationspartner weiterzugeben, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
16. Referenznennung
B Media ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Namen und Firmenlogo als Referenz zu benennen und erbrachte Arbeitsergebnisse in eigenen Darstellungen zu zeigen, soweit dadurch keine vertraulichen Inhalte offenbart werden.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. B Media stellt die Nennung dann für die Zukunft ein. Enthält das Angebot einen ausdrücklichen Verzicht auf Referenznennung, geht dieser vor.
17. Gewährleistung
Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass B Media zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben ist. Der Auftraggeber hat B Media hierfür eine angemessene Frist zu setzen.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die auf vom Auftraggeber beigestellten Inhalten, auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf dem Ausfall oder der Änderung von Diensten Dritter oder auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung beruhen.
18. Haftung
B Media haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer von B Media übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet B Media nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von B Media.
Für den Verlust von Daten haftet B Media nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Auftraggeber ist für eine angemessene Datensicherung selbst verantwortlich.
B Media haftet nicht für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft, sowie für Handlungen und Entscheidungen von Behörden, Bewilligungsstellen und Plattformbetreibern.
19. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge mit fester Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
Verträge über laufende Leistungen ohne feste Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für B Media insbesondere vor bei nachhaltigem Zahlungsverzug oder bei fortgesetzter Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung.
Kündigt der Auftraggeber einen Dienstvertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig, bleibt der Vergütungsanspruch für die vereinbarte Laufzeit bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen. Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung von Werkverträgen, insbesondere § 648 BGB, bleiben unberührt.
Kündigungen bedürfen der Textform.
20. Datenschutz
B Media verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung im Zusammenhang mit dieser Website enthält unsere Datenschutzerklärung.
Soweit B Media im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
21. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses Recht informiert B Media Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert durch eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular.
Soll die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, bedarf dies der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers. Der Verbraucher hat in diesem Fall bei Widerruf einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen.
Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von B Media. B Media ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
B Media ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Verbraucherstreitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. B Media ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Hinweis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Vor der Verwendung im Geschäftsverkehr sollte eine anwaltliche Prüfung erfolgen, insbesondere im Hinblick auf die Inhaltskontrolle nach den §§ 305 bis 310 BGB.