Bis zu 80 % Ihrer Vorhaben —
vom Bund mitgetragen.
BAFA, AZAV und AVGS gebündelt unter einem Dach. Sie verhandeln nicht mit drei Stellen, sondern mit einem Partner, der alle drei Wege beherrscht und Anträge selbst stellt. Was Sie zahlen, ist der Eigenanteil nach Förderung — vor Vertragsschluss transparent kalkuliert.
50 bis 80 % der Beratung —
vom Bund gefördert.
Die BAFA-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle trägt 50 bis 80 % der Beratungskosten für KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern. Als lizensiertes Beratungsunternehmen übernehmen wir Antragstellung, Korrespondenz und Abwicklung — Sie zeichnen erst nach schriftlicher Zusage.
Wer ist berechtigt?
KMU mit Sitz in Deutschland, max. 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme. Die Förderquote variiert zwischen 50 % (Westdeutschland, Großunternehmen-Korridor) und 80 % (strukturschwache Regionen, junge Unternehmen).
Was wird gefördert?
Strategische und operative Beratungsleistungen. Online Marketing, KI-Strategie, Digitalisierung, Prozessoptimierung — alle Disziplinen, die wir anbieten, sind grundsätzlich BAFA-förderfähig.
Wie läuft der Antrag?
Sie liefern Unternehmensdaten, wir übernehmen Antragstellung, Korrespondenz mit BAFA, Förderzusage und Abwicklung. Sie bekommen erst nach Förderzusage einen verbindlichen Beratervertrag.
Zertifiziert nach
§178 SGB III.
Die AZAV-Akkreditierung ist die rechtliche Voraussetzung, um AVGS-Coachings abzurechnen und Mitarbeiterqualifizierungen über das Qualifizierungschancengesetz anzubieten. Seit 2024 durch externe Zertifizierungsstelle bestätigt.
AZAV-Trägerzulassung
Akkreditiert seit 2024
Was bedeutet AZAV?
Anerkennung als Bildungsträger durch eine externe Zertifizierungsstelle. Voraussetzung: Qualitätsmanagement, dokumentierte Prozesse, fachliche Eignung der Trainer. Wir sind seit 2024 zertifiziert.
Was machen wir damit?
AVGS-Coachings für Selbständige und Beschäftigte (siehe nächster Abschnitt). Mittelfristig: Mitarbeiterqualifizierungen für KMU — KI-Schulungen, Marketing-Trainings, Förderfähigkeit über Qualifizierungschancengesetz und Bildungsgutscheine.
100 % über die
Bundesagentur für Arbeit.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein deckt die kompletten Coaching-Kosten — für Selbständige in der Gründungs- oder Festigungsphase, für ALG-I-Bezieher mit Selbständigkeits-Wunsch und für Beschäftigte mit Aktivierungsbedarf. 0 € Eigenanteil für die Teilnehmenden.
Wer bekommt einen AVGS?
Selbständige (insbesondere in der Gründungs- oder Festigungsphase) sowie Beschäftigte und Arbeitsuchende mit Aktivierungsbedarf. Den Gutschein stellt die Bundesagentur für Arbeit aus — nach individuellem Gespräch mit dem Arbeitsvermittler oder Berater.
Welche Coaching-Themen?
Existenzgründung, Geschäftsmodell, Marketing-Aufbau, KI-Einsatz im eigenen Unternehmen, digitale Kundengewinnung. Die konkreten Schwerpunkte stimmen wir mit Ihnen und der zuständigen Stelle vor Maßnahmebeginn ab.
So sieht eine geförderte
Beratung konkret aus.
Ein KMU mit 60 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen lässt sich strategisch zur KI-Einführung beraten. Sechs Monate Begleitung, dokumentierte Roadmap, einsatzbereite Ergebnisse.
Im strukturschwachen Bundesländern erhöht sich die Quote auf bis zu 80 %. Für junge Unternehmen (≤ 2 Jahre) oder Unternehmen in Schwierigkeiten gelten Sonderregeln. Konkrete Kalkulation erfolgt im Erstgespräch.
Förder-Fragen,
die wirklich gestellt werden.
Können wir mehrere Förderhebel kombinieren?
Ja — wenn die Maßnahme unterschiedliche Zielgruppen oder Themen adressiert. BAFA-Beratung der Geschäftsführung läuft parallel zu AVGS-Coachings einzelner Mitarbeiter. Wir strukturieren das Vorhaben so, dass alle förderrechtlichen Anforderungen sauber erfüllt sind.
Wie schnell kommt die Förderzusage?
BAFA-Anträge bekommen typischerweise innerhalb von 2–4 Wochen eine Zusage. AVGS-Gutscheine stellt die Arbeitsagentur oft innerhalb weniger Tage aus — abhängig vom zuständigen Sachbearbeiter. Wir starten die Beratung erst nach schriftlicher Zusage.
Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?
Dann gibt es zwei Optionen: entweder Sie übernehmen die volle Investition selbst, oder wir beenden das Vorhaben einvernehmlich ohne Kosten. Es entstehen vor Förderzusage keine Verpflichtungen.
Sind Folgevorhaben wieder förderfähig?
Grundsätzlich ja. BAFA fördert mehrere Beratungsleistungen über die Jahre — solange das Vorhaben fachlich neu ist. AVGS-Coachings können je nach Lebenssituation der Teilnehmenden wiederholt beantragt werden.
Müssen wir vor Antragstellung schon einen Vertrag mit Ihnen schließen?
Nein. Der Antragsprozess ist kostenfrei. Erst nach schriftlicher Förderzusage schließen Sie einen verbindlichen Beratervertrag — mit transparenter Endpreis-Kalkulation inklusive Eigenanteil.
Welcher Hebel passt
zu Ihrem Vorhaben?
30 Minuten Erstgespräch klären, welcher Förderweg greift, was er bringt, und wie der Antragsprozess konkret aussieht.
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