Förderlogik · drei Hebel · ein Haus

Bis zu 80 % Ihrer Vorhaben —
vom Bund mitgetragen.

BAFA, AZAV und AVGS gebündelt unter einem Dach. Sie verhandeln nicht mit drei Stellen, sondern mit einem Partner, der alle drei Wege beherrscht und Anträge selbst stellt. Was Sie zahlen, ist der Eigenanteil nach Förderung — vor Vertragsschluss transparent kalkuliert.

Akkreditiert AZAV Bildungsträger nach §178 SGB III
Lizensiert BAFA Beratungsunternehmen für KMU
Anerkannt AVGS Bundesagentur für Arbeit
BAFA · Unternehmensberatung

50 bis 80 % der Beratung —
vom Bund gefördert.

Die BAFA-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle trägt 50 bis 80 % der Beratungskosten für KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern. Als lizensiertes Beratungs­unternehmen übernehmen wir Antragstellung, Korrespondenz und Abwicklung — Sie zeichnen erst nach schriftlicher Zusage.

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Wer ist berechtigt?

KMU mit Sitz in Deutschland, max. 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme. Die Förderquote variiert zwischen 50 % (Westdeutschland, Großunternehmen-Korridor) und 80 % (strukturschwache Regionen, junge Unternehmen).

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Was wird gefördert?

Strategische und operative Beratungs­leistungen. Online Marketing, KI-Strategie, Digitalisierung, Prozessoptimierung — alle Disziplinen, die wir anbieten, sind grundsätzlich BAFA-förderfähig.

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Wie läuft der Antrag?

Sie liefern Unternehmens­daten, wir übernehmen Antragstellung, Korrespondenz mit BAFA, Förder­zusage und Abwicklung. Sie bekommen erst nach Förder­zusage einen verbindlichen Beratervertrag.

AZAV · Akkreditierter Bildungsträger

Zertifiziert nach
§178 SGB III.

Die AZAV-Akkreditierung ist die rechtliche Voraussetzung, um AVGS-Coachings abzurechnen und Mitarbeiter­qualifizierungen über das Qualifizierungs­chancengesetz anzubieten. Seit 2024 durch externe Zertifizierungs­stelle bestätigt.

AZAV-Trägerzulassung · B Media Agency GmbH AZAV-Trägerzulassung Akkreditiert seit 2024
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Was bedeutet AZAV?

Anerkennung als Bildungsträger durch eine externe Zertifizierungs­stelle. Voraussetzung: Qualitäts­management, dokumentierte Prozesse, fachliche Eignung der Trainer. Wir sind seit 2024 zertifiziert.

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Was machen wir damit?

AVGS-Coachings für Selbständige und Beschäftigte (siehe nächster Abschnitt). Mittelfristig: Mitarbeiter­qualifizierungen für KMU — KI-Schulungen, Marketing-Trainings, Förderfähigkeit über Qualifizierungs­chancengesetz und Bildungs­gutscheine.

AVGS · Coaching-Förderung

100 % über die
Bundesagentur für Arbeit.

Der Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein deckt die kompletten Coaching-Kosten — für Selbständige in der Gründungs- oder Festigungs­phase, für ALG-I-Bezieher mit Selbständigkeits-Wunsch und für Beschäftigte mit Aktivierungs­bedarf. 0 € Eigenanteil für die Teilnehmenden.

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Wer bekommt einen AVGS?

Selbständige (insbesondere in der Gründungs- oder Festigungsphase) sowie Beschäftigte und Arbeit­suchende mit Aktivierungs­bedarf. Den Gutschein stellt die Bundesagentur für Arbeit aus — nach individuellem Gespräch mit dem Arbeits­vermittler oder Berater.

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Welche Coaching-Themen?

Existenz­gründung, Geschäfts­modell, Marketing-Aufbau, KI-Einsatz im eigenen Unternehmen, digitale Kunden­gewinnung. Die konkreten Schwerpunkte stimmen wir mit Ihnen und der zuständigen Stelle vor Maßnahme­beginn ab.

Beispiel

So sieht eine geförderte
Beratung konkret aus.

Ein KMU mit 60 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen lässt sich strategisch zur KI-Einführung beraten. Sechs Monate Begleitung, dokumentierte Roadmap, einsatzbereite Ergebnisse.

PositionWert
Beratungs­programm 6 Monate15.000 €
BAFA-Förderung 50 % (West)– 7.500 €
Eigenanteil7.500 €

Im strukturschwachen Bundesländern erhöht sich die Quote auf bis zu 80 %. Für junge Unternehmen (≤ 2 Jahre) oder Unternehmen in Schwierigkeiten gelten Sonderregeln. Konkrete Kalkulation erfolgt im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Förder-Fragen,
die wirklich gestellt werden.

Können wir mehrere Förder­hebel kombinieren?

Ja — wenn die Maßnahme unterschiedliche Zielgruppen oder Themen adressiert. BAFA-Beratung der Geschäfts­führung läuft parallel zu AVGS-Coachings einzelner Mitarbeiter. Wir strukturieren das Vorhaben so, dass alle förderrechtlichen Anforderungen sauber erfüllt sind.

Wie schnell kommt die Förder­zusage?

BAFA-Anträge bekommen typischerweise innerhalb von 2–4 Wochen eine Zusage. AVGS-Gutscheine stellt die Arbeits­agentur oft innerhalb weniger Tage aus — abhängig vom zuständigen Sachbearbeiter. Wir starten die Beratung erst nach schriftlicher Zusage.

Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?

Dann gibt es zwei Optionen: entweder Sie übernehmen die volle Investition selbst, oder wir beenden das Vorhaben einvernehmlich ohne Kosten. Es entstehen vor Förder­zusage keine Verpflichtungen.

Sind Folge­vorhaben wieder förderfähig?

Grundsätzlich ja. BAFA fördert mehrere Beratungs­leistungen über die Jahre — solange das Vorhaben fachlich neu ist. AVGS-Coachings können je nach Lebenssituation der Teilnehmenden wiederholt beantragt werden.

Müssen wir vor Antragstellung schon einen Vertrag mit Ihnen schließen?

Nein. Der Antragsprozess ist kostenfrei. Erst nach schriftlicher Förder­zusage schließen Sie einen verbindlichen Beratervertrag — mit transparenter Endpreis-Kalkulation inklusive Eigenanteil.

Förder-Check

Welcher Hebel passt
zu Ihrem Vorhaben?

30 Minuten Erstgespräch klären, welcher Förderweg greift, was er bringt, und wie der Antragsprozess konkret aussieht.

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