Förderlogik · bis zu 80 % staatlich

Was uns kostet, bleibt
kalkulierbar.

BAFA, AZAV und AVGS unter einem Dach — kein Wettbewerber bündelt diese drei Förderhebel in dieser Form. Was Sie als KMU bezahlen, ist nicht der Beratungspreis, sondern der Eigenanteil nach Förderung. Vor jedem Vertrag transparent kalkuliert.

Akkreditiert AZAV Bildungsträger nach §178 SGB III
Lizensiert BAFA Beratungsunternehmen für KMU
Anerkannt AVGS Bundesagentur für Arbeit
BAFA · bis zu 80 %

Unternehmens­beratung —
fördernd, nicht nett.

Die BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) trägt bis zu 80 % der Beratungskosten für KMU mit unter 250 Mitarbeitern. Wir sind lizensiertes Beratungs­unternehmen und übernehmen Antragstellung und Abwicklung.

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Wer ist berechtigt?

KMU mit Sitz in Deutschland, max. 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme. Die Förderquote variiert zwischen 50 % (Westdeutschland, Großunternehmen-Korridor) und 80 % (strukturschwache Regionen, junge Unternehmen).

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Was wird gefördert?

Strategische und operative Beratungs­leistungen. Online Marketing, KI-Strategie, Digitalisierung, Prozessoptimierung — alle Disziplinen, die wir anbieten, sind grundsätzlich BAFA-förderfähig.

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Wie läuft der Antrag?

Sie liefern Unternehmens­daten, wir übernehmen Antragstellung, Korrespondenz mit BAFA, Förder­zusage und Abwicklung. Sie bekommen erst nach Förder­zusage einen verbindlichen Beratervertrag.

AZAV · 100 %

Bildungs­träger —
nach §178 SGB III zertifiziert.

Die AZAV-Akkreditierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist die Voraussetzung für AVGS-Coachings und perspektivisch für staatlich anerkannte Mitarbeiter­qualifizierungen.

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Was bedeutet AZAV?

Anerkennung als Bildungsträger durch eine externe Zertifizierungs­stelle. Voraussetzung: Qualitäts­management, dokumentierte Prozesse, fachliche Eignung der Trainer. Wir sind seit 2024 zertifiziert.

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Was machen wir damit?

AVGS-Coachings für Selbständige und Beschäftigte (siehe nächster Abschnitt). Mittelfristig: Mitarbeiter­qualifizierungen für KMU — KI-Schulungen, Marketing-Trainings, Förderfähigkeit über Qualifizierungs­chancengesetz und Bildungs­gutscheine.

AVGS · 100 %

Coaching, das die Arbeits­agentur bezahlt.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit finanziert Coachings für Selbständige in der Gründungs- oder Festigungsphase sowie für Beschäftigte mit Bedarf. Voll finanziert, ohne Eigenanteil.

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Wer bekommt einen AVGS?

Selbständige (insbesondere in der Gründungs- oder Festigungsphase) sowie Beschäftigte und Arbeit­suchende mit Aktivierungs­bedarf. Den Gutschein stellt die Bundesagentur für Arbeit aus — nach individuellem Gespräch mit dem Arbeits­vermittler oder Berater.

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Welche Coaching-Themen?

Existenz­gründung, Geschäfts­modell, Marketing-Aufbau, KI-Einsatz im eigenen Unternehmen, digitale Kunden­gewinnung. Die konkreten Schwerpunkte stimmen wir mit Ihnen und der zuständigen Stelle vor Maßnahme­beginn ab.

Beispiel

So sieht eine geförderte
Beratung konkret aus.

Ein KMU mit 60 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen lässt sich strategisch zur KI-Einführung beraten. Sechs Monate Begleitung, dokumentierte Roadmap, einsatzbereite Ergebnisse.

PositionWert
Beratungs­programm 6 Monate15.000 €
BAFA-Förderung 50 % (West)– 7.500 €
Eigenanteil7.500 €

Im strukturschwachen Bundesländern erhöht sich die Quote auf bis zu 80 %. Für junge Unternehmen (≤ 2 Jahre) oder Unternehmen in Schwierigkeiten gelten Sonderregeln. Konkrete Kalkulation erfolgt im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Förder-Fragen,
die wirklich gestellt werden.

Können wir mehrere Förder­hebel kombinieren?

Ja — wenn die Maßnahme unterschiedliche Zielgruppen oder Themen adressiert. BAFA-Beratung der Geschäfts­führung läuft parallel zu AVGS-Coachings einzelner Mitarbeiter. Wir strukturieren das Vorhaben so, dass alle förderrechtlichen Anforderungen sauber erfüllt sind.

Wie schnell kommt die Förder­zusage?

BAFA-Anträge bekommen typischerweise innerhalb von 2–4 Wochen eine Zusage. AVGS-Gutscheine stellt die Arbeits­agentur oft innerhalb weniger Tage aus — abhängig vom zuständigen Sachbearbeiter. Wir starten die Beratung erst nach schriftlicher Zusage.

Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?

Dann gibt es zwei Optionen: entweder Sie übernehmen die volle Investition selbst, oder wir beenden das Vorhaben einvernehmlich ohne Kosten. Es entstehen vor Förder­zusage keine Verpflichtungen.

Sind Folge­vorhaben wieder förderfähig?

Grundsätzlich ja. BAFA fördert mehrere Beratungs­leistungen über die Jahre — solange das Vorhaben fachlich neu ist. AVGS-Coachings können je nach Lebenssituation der Teilnehmenden wiederholt beantragt werden.

Müssen wir vor Antragstellung schon einen Vertrag mit Ihnen schließen?

Nein. Der Antragsprozess ist kostenfrei. Erst nach schriftlicher Förder­zusage schließen Sie einen verbindlichen Beratervertrag — mit transparenter Endpreis-Kalkulation inklusive Eigenanteil.

Förder-Check

Welcher Hebel passt
zu Ihrem Vorhaben?

30 Minuten Erstgespräch klären, welcher Förderweg greift, was er bringt, und wie der Antragsprozess konkret aussieht.

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